Punktesystem beim Zentralregister

Das Verkehrszentralregister, auch als Verkehrssünderdatei bezeichnet, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Dort werden alle Verkehrsordnungswidrigkeiten eingetragen, bei denen ein Bußgeld von 40 € und mehr verhängt und/oder ein Fahrverbot angeordnet wurde.

Daneben werden auch alle Straftaten eingetragen, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr begangen wurden.

Wann wird es Kritisch?

Beim Stand von 8 Punkten wird der Betroffene informiert und verwarnt.

Bei 14 Punkten ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung) fällig. Bei 18 Punkten droht eine medizinisch psychologische Untersuchung bzw. Entzug der Fahrerlaubnis.

Tilgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre
Tilgungsfrist für Straftaten 5 Jahre


 

Beispiel:

Juli 2001 3 Punkte wegen Geschwindigkeit

April 2003 2 Punkte wegen dichtes Auffahren

März 2005 1 Punkte wegen Bereifung.

Tilgung?

Juli 2006 5 Jahresfrist 3 Punkte Ordnungswidrigkeit von Juli 01

März 2007 Sind keine weiteren Ordnugswidrigkeiten begangen worden, dann werden 2 Punkte vom April 03 und 1 Punkte vom März 2005 gelöscht.